Bilanz der Gütegemeinschaft für das Jahr 2020

Weiterentwicklung trotz Coronajahr

 Die Gütegemeinschaft für Abbrucharbeiten zieht für das Coronajahr 2020, das wirtschaftlich und organisatorisch auch für die Abbruchbranche eine Herausforderung darstellte, eine positive Bilanz.

Die Gütegemeinschaft wuchs mit fünf Neumitgliedern zwar nicht deutlich aber stetig und pendelt sich derzeit bei knapp 100 Mitgliedern ein.

Die Nachfrage und Nutzung des RAL Gütezeichens 509 (Abbrucharbeiten) seit Neuauflage der Website ist von Seiten der öffentlichen Auftraggeber und Vergabestellen deutlich angewachsen.

Dies liegt insbesondere auch an den vergaberechtlichen Möglichkeiten der RAL Gütezeichen. Sowohl die Vergabeordnung (VgV) unter §34 als auch die VOB/A unter den §7a und 7a EU lassen Gütezeichen für den öffentlichen Auftraggeber als technische Spezifikationen zu. Sowohl die Vergabeverordnung als auch die VOB verweisen dabei auf die Gütezeichen als Verfahren, daß für alle zugänglich, nicht diskriminierend, offen und transparent ist und auf objektiv prüfbaren Kriterien beruht.

Auftraggeber erhalten auf dieser Grundlage die Möglichkeit, neben der Präqualifikation, spezifische Qualitätsmerkmale der am Bewerbungsverfahren beteiligten Firmen abzufragen. Dies erleichtert besonders bei Ausschreibungen im Abbruchbereich die Auswahl geeigneter Fachfirmen. (Voe)