Um Qualitätsleistungen im Abbruchgewerbe neutral bewerten zu können, wurde 2004 die unabhängige RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. gegründet. In Kooperation mit RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. sichert die Gütegemeinschaft die Qualität der Leistungen im Abbruch und kennzeichnet geprüfte und anerkannte Fachbetriebe mit dem RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten (RAL-GZ 509).
Als eines von rund 130 RAL Gütezeichen steht das RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten für die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsstandards durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und neutraler Fremdüberwachung, dem die Abbruchunternehmen freiwillig nachkommen. Die Abbruchunternehmen können das Gütezeichen in sieben unterschiedlichen Güteklassen beantragen: In den „Hochbau-Abbruch“ Klassen 1 bis 3 (HA1, HA 2 und HA3), „Abbruch im Bestand“ (AB), „Abbruch in kontaminierten Bereichen“ (AK), „AB/Betonbohren und -sägen“ sowie der Güteklasse „HA3/Abbruchsprengen“.
Die Gütekriterien sind objektiv überprüfbar und für jedermann öffentlich zugänglich. Von der Gütegemeinschaft bestellte Fremdüberwacher prüfen regelmäßig die Einhaltung der Kriterien. Die Entscheidungshoheit der Gütezeichenvergabe besitzt die Gütegemeinschaft. Auf Basis der Prüfergebnisse entscheidet der zuständige Güteausschuss über die Vergabe des Gütezeichens.
Die RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten umfasst derzeit rund 90 Mitglieder.