Ihr Weg zum Gütezeichen :
1. Start
Sie als Abbruchunternehmer möchten sich durch besondere Qualitätskriterien im Wettbewerb profilieren. Sie fordern Informationsunterlagen bei der RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. an.
2. Antragstellung
Sie haben sich entschieden, in welchen der verschiedenen Güteklassen Sie sich prüfen lassen möchten. Sie schicken der RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten Ihren ausgefüllten Verpflichtungsschein zurück.
3. Fremdüberwacher
Ein ausschließlich von der Gütegemeinschaft bestellter, qualifizierter und erfahrener Fremdüberwacher meldet sich bei Ihnen und macht eine Vorbesprechung.
4. Büro- und Baustellenprüfung
Die Anforderungen zur Erlangung des RAL Gütezeichens Abbrucharbeiten sind in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt. Diese sind für jedermann einsehbar. Zusätzlich zur regelmäßigen Eigen-überwachung prüft der Fremdüberwacher jährlich die kaufmännischen und gewerb- lichen Abläufe in Ihrem Unternehmen.
5. Ergebnis
Der Fremdüberwacher übermittelt sein Prüfprotokoll an die Gütegemeinschaft. Über die Vergabe des RAL Gütezeichens Abbrucharbeiten entscheidet auf Basis der Prüfergebnisse der Fremdüberwacher ein eigenständiger Güteausschuss, der aus RAL-geprüften Abbruchunternehmen besteht.
6.Verleihung des Gütezeichens
Nach zustimmender Entscheidung verleiht die Gütegemeinschaft das RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten an Ihr Abbruchunternehmen.
Hier finden Abbruchunternehmen Informationen zum Prüfungsantrag
sowie zu den Inhalten der Prüfungen in den einzelnen Güteklassen.
- Immer mehr Ausschreibungen fordern bereits das RAL Gütezeichen
- Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern, bzw. unseriösen Anbietern
- Erhöhung des Organisationsgrades Ihres Unternehmens
- Objektiv überprüfbare Gütekriterien
- Neutrale Fremdüberwachung der Güte- und Prüfbestimmungen
ABBRUCHUNTERNEHMEN
mit RAL-Gütezeichen