Prüfungsjahr 2021 des Gütezeichens für Abbrucharbeiten

Verfahren in der Coronapandemie wird fortgeführt

Der Güteausschuss der GG für Abbrucharbeiten hat auf Grund der Coronapandemie in 2020 beschlossen, die Prüfungsverfahren für das Gütezeichen 509 (Abbrucharbeiten) überwiegend auf dem Schriftweg und digital durchzuführen. Die Abstimmung des Verfahrens erfolgt zwischen den Fremdüberwachern und den zu prüfenden Mitgliedsunternehmen. Ausnahmen bilden die Erstprüfungen bei denen eine Baustellenprüfung zwingend durchzuführen ist.

Da sich dieses Verfahren in 2020 bewährt hat, werden die Prüfungen in 2021 auf dem gleichen Wege durchgeführt.

Rückfragen der Mitglieder können an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft gestellt werden.