Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Gremium der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten und trifft sich im zweijährigen Turnus. Sie wählt den Vorstand und den Güteausschuss, nimmt Berichte des Vorstandes entgegen, berät und genehmigt die Jahresabrechnung, trifft grundsätzliche Entscheidungen über Güte- und Prüfbestimmungen und beschließt über Anträge nach Maßgabe dieser Satzung.
Organe des Vereins
Bestehend aus Mitgliederversammlung, Vorstand und Güteausschuss
Satzung
Die Satzung der RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V.
wurde letztmalig am 31. März 2017 neu verabschiedet. Sie finden hier die Satzung zum Download: