Auftragsvergabe nur an RAL–zertifizierte Unternehmen

Kategorie: Pressemitteilungen

15.03.2013

In den Bemühungen der RAL Gütegemeinschaft, das RAL-GZ 509 „Abbrucharbeiten“ in der Öffentlichkeit als Nachweis der Bieterqualifikation und qualifizierten Ausführung von Abbrucharbeiten zu etablieren, gibt es jetzt Unterstützung von namhafter und berufener Stelle.
Ein vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebener Forschungsbericht fordert ganz klar:
„Ziel sollte es sein, nur Firmen zu beauftragen, die Mitglied in der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. bzw. RAL-gütegesichert sind“.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag aus dem Fachmagazin „Abbruch aktuell“, Ausgabe 1-2013: