Auftragsvergabe nur an RAL–zertifizierte Unternehmen
Kategorie: Pressemitteilungen
15.03.2013
In den Bemühungen der RAL Gütegemeinschaft, das RAL-GZ 509 „Abbrucharbeiten“ in der Öffentlichkeit als Nachweis der Bieterqualifikation und qualifizierten Ausführung von Abbrucharbeiten zu etablieren, gibt es jetzt Unterstützung von namhafter und berufener Stelle.
Ein vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebener Forschungsbericht fordert ganz klar:
„Ziel sollte es sein, nur Firmen zu beauftragen, die Mitglied in der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. bzw. RAL-gütegesichert sind“.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag aus dem Fachmagazin „Abbruch aktuell“, Ausgabe 1-2013: